Sonntagsöffnung oder Sonntagsruhe?

Datum des Artikels 28.03.2024

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hessen veranstaltete unter dem Titel „Auslaufmodell Ladenschluss?“ eine Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion in Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis). Der Einladung gefolgt waren unter anderem Vertreter von IHK, Gewerkschaften, Lebensmittelkonzernen, Gewerbevereinen sowie Bürgermeister und Landtagsabgeordnete.

Der Ausgangspunkt der Veranstaltung war der stetige voranschreitende Aufbau und Einsatz von vollautomatisierten Verkaufsmodulen sogenannten „Mini-Märkten“. Die gesellschaftlichen Transformationsprozesse im Konsum- und Lebensmitteleinzelhandel treiben immer neue Blüten und schaffen ein zunehmend verändertes Marktumfeld. Der Gesetzgeber muss nach Ansicht des MIT-Landesvorsitzenden Marco Reuter auch in diesen Zeiten Schritt halten und die verschiedenen Interessenslagen von Konsumenten, Marktteilnehmern sowie Arbeitnehmern rechtsicher in Einklang bringen.

Während die Angebotsvielfalt im urbanen Raum weiter modernisiert und ausgebaut wird, entsteht im ländlichen Raum sukzessive Versorgunglücken. Durch vollautomatisierte Verkaufsmodule versuchen landwirtschaftliche Betriebe aber auch die Lebensmitteleinzelhandelskonzerne mit innovativen Konzepten Marktanteile zu sichern und neue Versorgungsangebote zu etablieren.
Nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur „Sonntagsöffnung“ von Anfang Januar 2024 sind in Hessen viele Fragezeichen bei Bevölkerung, Politik, Handel und Gewerkschaften entstanden.

Nach Ansicht des MIT-Landesvorsitzenden Marco Reuter sollte der Betrieb und die Öffnung von „Mini-Märkten“ in einem eigenen Gesetz geregelt werden, um zeitraubende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich eines Konfliktes mit dem Sonntagsschutz entgegenzuwirken. Anderenfalls müssten „Mini-Märkte“ ein konkret benannter Ausnahmefall vom Schließungsgebot im Ladenöffnungszeitengesetz werden. Die größtmögliche Rechtssicherheit sollte das politische Handeln bestimmen, langwierige und teure Gerichtprozesse sind zu vermeiden. Die Möglichkeit vollautomatisierte Verkaufsmodule zum Zwecke der Schließung von infrastrukturellen Versorgungslücken primär in kommunalen „Unterzentren“ für zulässig zu erklären ist vor dem Hintergrund eines Eingriffs in die Raumordnung ergebnisoffen zu debattieren.

„Die Zielsetzung der Marktteilnehmer, den stationären Einkauf mehr und mehr zur komfortablen Nebensache zu machen und Marktanteile durch die Etablierung vollautomatisierter Verkaufsmodule zu sichern, ist nachvollziehbar. Die Deregulierung im Bereich des Ladenöffnungszeitengesetz hat in den letzten Jahren zu einem breiten Betriebsfenster geführt. Aufgrund des bekannten Arbeitskräftemangels ist aktuell eine 24 Stunden Öffnung jedoch betrieblich nicht darstellbar und wahrscheinlich auch wirtschaftlich nicht rentabel. Insbesondere Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche im Schichtdienst tätig sind (Rettungskräfte, Pflegepersonal, Polizei, Feuerwehr, etc.), begrüßen die Entlastung durch die ganztätigen Öffnungszeiten der Mini-Märkte. Immer mehr Lebensmittelmarktfilialen stellen sich auf einen Rückgang des zur Verfügung stehenden bildbaren und zuverlässigem Personals ein. Beispiele hierfür sind unter anderem die Einführung von Scanner-Kassen oder der Verzicht auf den Betrieb von Frischetheken Metzger / Bäcker in den Filialen“ berichtet der Kreisvorsitzende der MIT Main-Kinzig Patrick Heck, welcher durch die Veranstaltung führte.